Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Hofgeismar - Bürger-Dienste

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 1

    34369 Hofgeismar

    Öffnungszeiten

    Montag
    08:00 bis 18:00 UhrDienstag
    08:00 bis 12:00 Uhr
    Mittwoch
    08:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag
    08:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 5671 999000

    Telefax: +49 5671 999200

    E-Mail: info@stadt-hofgeismar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de