Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Hofgeismar - Bürger-Dienste
Adresse
Postanschrift
Markt 1
34369 Hofgeismar
Öffnungszeiten
Montag
08:00 bis 18:00 UhrDienstag
08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
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Kontakt
Telefon: +49 5671 999000
Telefax: +49 5671 999200
E-Mail: info@stadt-hofgeismar.de
Kontaktperson
Frau Petra Bellon
Herr Meik Gottelt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung