Öffentlicher Auftrag Vergabe in offenen Verfahren

    Öffentliche Vergabe: Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder Offenem Verfahren abgeben

    Beschreibung

    Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die rechtmäßig ihr Gewerbe ausüben, die gewünschten Leistungen anbieten (Angebot). Dies gilt auch für Ausschreibungen nach dem EU-Vergaberegime (Offenes Verfahren, EU-weit); das ist bei Lieferungen und Dienstleistungen ab einem Auftragsvolumen von 200.000,00 Euro durchzuführen.
    Das Land Hessen und die Hessischen Kommunen geben ihre Ausschreibungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank - HAD (www.had.de) bekannt, die gegebenenfalls auch die Bekanntmachung nach dem EU-Vergaberegime übernimmt.

    Hinweis:
    EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Hessische Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) enthält alle Ausschreibungen und Bekanntmachungen der Beschaffungsstellen des Landes Hessen und der Kommunen.

    Ansprechpartner

    Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. - Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD

    Adresse

    Hausanschrift

    Bierstadter Str. 9

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 974588-0

    Telefax: +49 611 974588-20

    E-Mail: info@absthessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HAD

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2012

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hofgeismar - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 1

    34369 Hofgeismar

    Öffnungszeiten

    Montag:08.00 - 18.00 Uhr Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag:08.00 - 16.00 Uhr Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 5671 999000

    Telefax: +49 5671 999083

    E-Mail: verwaltung@stadt-hofgeismar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.

    Voraussetzungen

    Ihr Angebot muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben sind.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei EU-weiten Bekanntmachungen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Bei nationalen Ausschreibungen (unterhalb der Schwellenwerte können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der zuständigen VOB-Stelle wird in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) über Teilnahmewettbewerbe. Wenn Sie teilnehmen möchten, stellen Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb. Die Vergabestelle wertet die Anträge aus. Wenn die Vergabestelle Sie ausgewählt hat, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt die Ausschreibungsunterlagen.

    Bei der Erstellung eines Angebots müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:

    • die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebots,
    • die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins,
    • die vollständige Eintragung der geforderten Preise sowie
    • die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise.

    Achtung: Sie dürfen die Vertragsunterlagen nicht ändern!

    Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, ob Sie die Unterlagen elektronisch übermitteln können oder müssen. In diesem Fall müssen Sie die Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.

    Hinweis:

    Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen.

    Die Vergabestelle öffnet die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist. Sie prüft ordnungs- und fristgemäß eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:

    • Vollständigkeit,
    • fachliche Richtigkeit und
    • rechnerische Richtigkeit.

    Den Zuschlag erhalten Sie, abgesehen von wenigen Ausnahmen, schriftlich. Der Zuschlag gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss. Die Vergabestelle informiert Sie auch, wenn Sie den Zuschlag nicht erhalten.
     

    Fristen

    Die Fristen entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.

    Kosten

    Für das Anfordern der Ausschreibungsunterlagen werden maximal die Vervielfältigungskosten berechnet. Die Höhe der Kosten können Sie der Bekanntmachung der Ausschreibung entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung am 09.07.2012

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Stichwörter

    E-Vergabe, Veröffentlichung, Vergabe, Vergaberecht, Öffentliche Vergabe, Ausschreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English