Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr)
Beschreibung
Bei der
Einfuhr von Heimtieren
(Hunde, Katzen und Frettchen)
aus Nicht-EU-Ländern
und zwar aus den sogenannten gelisteten Drittländern in die Europäische Union müssen die Tiere entsprechend gekennzeichnet sein (Micro-Chip) und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Für nicht gegen Tollwut geimpfte Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten ist zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, die beim Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu beantragen ist.
Ist das Herkunftsland nicht gelistet, müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen worden sein.
Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen und in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Heimtiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden.
Für das
Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU
gelten besondere Bestimmungen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen gekennzeichnet sein und einen vom Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird.
Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind
zusätzliche Anforderungen
vorgesehen. Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern ist nicht ohne Weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.
Wer Hunde oder Katzen einführt, um sie in der Europäischen Union zu verkaufen, hat weiter reichende Vorschriften einzuhalten, die er bei der zuständigen Veterinärbehörde erfragen kann.
Bei Reisen in
Nicht-EU-Länder
gelten die Bestimmungen dieser Länder.
Hinweise für Kassel: Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr)
- Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
Bei Einfuhren:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bei Innergemeinschaftlichem Verbringen:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Hinweise für Kassel: Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr)
Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Fachdienst Tierseuchenbekämpfung, auch bei Ausfuhren in Drittländer sowie für das innergemeinschaftliche Verbringen von anderen Tierarten (z. B. Pferden).
Ansprechpartner
Landkreis Kassel - Tierseuchenbekämpfung
Beschreibung
Verhüten und Bekämpfen insbesondere vom Tier auf den Menschen übertragbarer Krankheiten der Tiere;
Schützen des Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten;
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 1003-3300
Telefax: 0561 1003-3320
Internet
Gemeinde Helsa - Gemeinde Helsa - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 03.10.2017 ist der Vertrag über den gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk der Kommunen Helsa, Kaufungen und Nieste in Kraft getreten.
Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Ordnungsverwaltung
Leiter des Ordnungsamtes: Harald Stückrad
Leipziger Str. 463
34260 Kaufungen
Tel.: 05605-802 1300
FAX: 05605-802 291300
E-Mail: gob@kaufungen.de
Für die Bürger vor Ort wird eine monatliche Sprechtunde eingerichtet. Am ersten Mittwoch im Monat hält Herr Stückrad von 15 – 18 Uhr bei uns im Rathaus Helsa, Zimmer 16, EG ab.
Internetauftritt Gemeinde Kaufungen
Kontakt
Telefon: +49 5605 802-1300
Telefax: +49 5605 802-291300
E-Mail: gob@kaufungen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kassel: Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr)
Transportanmeldung (Pferd, Heimtiere, Geflügel)
- Transportanmeldung PferdKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Transportanmeldung HeimtiereKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Transportanmeldung GeflügelKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über das innergemeinschaftliche sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und WarenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Hinweise für Kassel: Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr)
In den jeweils gültigen Fassungen:
- nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz (HVwKostG),
- nach der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (AllgVwKostO),
- nach Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter "Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union".
- Regelung zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft )
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Viehdoktor, Veterinär, Veterinärmediziner, Amtstierarzt, Fachtierarzt, HMUKLV, Tierausfuhr, Tiereinfuhr, Kontrolle, Tierarzt, Tiermediziner, Tiere, Vieharzt