Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Helsa - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 20
34298 Helsa
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05605 8008-80
Telefax: 05605 8008-23
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-helsa.de
Internet
Gemeinde Helsa - Gemeinde Helsa - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 03.10.2017 ist der Vertrag über den gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk der Kommunen Helsa, Kaufungen und Nieste in Kraft getreten.
Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Ordnungsverwaltung
Leiter des Ordnungsamtes: Harald Stückrad
Leipziger Str. 463
34260 Kaufungen
Tel.: 05605-802 1300
FAX: 05605-802 291300
E-Mail: gob@kaufungen.de
Für die Bürger vor Ort wird eine monatliche Sprechtunde eingerichtet. Am ersten Mittwoch im Monat hält Herr Stückrad von 15 – 18 Uhr bei uns im Rathaus Helsa, Zimmer 16, EG ab.
Internetauftritt Gemeinde Kaufungen
Kontakt
Telefon: +49 5605 802-1300
Telefax: +49 5605 802-291300
E-Mail: gob@kaufungen.de
Internet
Gemeinde Helsa - Gewerbeamt
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 20
34298 Helsa
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05605 8008-80
Telefax: 05605 8008-23
E-Mail: gewerbeamt@gemeinde-helsa.de
Kontaktperson
Frau Corinna Ziech
Postanschrift
Berliner Straße 20
34298 Helsa
Fax: 05605 8008-23
Telefon Festnetz: 05605 8008-80
E-Mail: corinna.ziech@gemeinde-helsa.de
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-helsa.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenverkauf, Märkte, Flohmarkt, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Standplatz, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung