Kraftfahrzeug Abmeldung zur AußerbetriebsetzungOnline erledigen

    Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Beschreibung

    Seit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden . Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24:00 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.

    Hinweise für Kassel: Fahrzeuge abmelden

    Online-Dienst

    Fahrzeuge online abmelden - Landkreis Kassel

    Beschreibung

    Zur Nutzung des Online-Services benötigen Sie:

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Kassel - KFZ-Zulassungsstelle

    Aktuelles

    Beschreibung

    Zu den vom Kreistag des Landkreises Kassel beschlossenen Zielen gehört auch interkommunale Zusammenarbeit. Der Landkreis nimmt teilweise Aufgaben der Stadt Kassel wahr und umgekehrt. Die Dienstleistungen der gemeinsamen Zulassungsbehörde für Stadt und Landkreis Kassel werden von der Stadt Kassel erbracht. Für Anfragen und Anregungen bezüglich der Zulassungsstelle wenden Sie sich bitte an die Stadt Kassel.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Zulassungsbehörden für Stadt und Landkreis Kassel beraten und unterstützen Sie u. a. bei Fahrzeug Anmeldungen, Saisonkennzeichen, Wiederzulassung und vieles mehr. Einen Überblick der Dienstleistungen unserer Zulassungsbehörde erhalten Sie in der Organisationsstruktur unter den jeweiligen Zulassungsbehörden.

    Terminvereinbarung in den Zulassungsstellen
    Sie haben keine Lust zu warten? Dann vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns!

    Die angebotenen Terminsprechzeiten entnehmen Sie bitte dem gewünschten Standort. Bitte beachten Sie, dass diese Sprechzeiten ausschließlich unseren Terminkunden vorbehalten sind. Eine Bedienung ohne Termin zu den angegebenen Sprechzeiten "mit vorheriger Terminvereinbarung" ist grundsätzlich nicht möglich. An allen anderen Tagen sind wir gerne zu den allgemeinen Sprechzeiten für Sie da.

    Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

    Bitte teilen Sie uns alle Anliegen mit, die Sie bei uns erledigen möchten. Aufgrund der strukturierten Terminplanung können wir zusätzliche Dienstleistungen ohne vorherige Anmeldung nicht bearbeiten. Terminabsprachen können maximal 4 Wochen vor dem gewünschten Termin erfolgen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Helsa - Gemeinde Helsa - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 20

    34298 Helsa

    Öffnungszeiten

    Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 03.10.2017 ist der Vertrag über den gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk der Kommunen Helsa, Kaufungen und Nieste in Kraft getreten.
    Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Ordnungsverwaltung
    Leiter des Ordnungsamtes: Harald Stückrad
    Leipziger Str. 463
    34260 Kaufungen
    Tel.: 05605-802 1300
    FAX: 05605-802 291300
    E-Mail: gob@kaufungen.de
    Für die Bürger vor Ort wird eine monatliche Sprechtunde eingerichtet. Am ersten Mittwoch im Monat hält Herr Stückrad von 15 – 18 Uhr bei uns im Rathaus Helsa, Zimmer 16, EG ab.
    Internetauftritt Gemeinde Kaufungen

    Kontakt

    Telefon: +49 5605 802-1300

    Telefax: +49 5605 802-291300

    E-Mail: gob@kaufungen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • wenn das Fahrzeug einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen wurde, zusätzlich
      • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        und
      • den Verwertungsnachweis
    • bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis
    • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder
    • bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 oder N1 an eine anerkannte Verwertungsstelle zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 (zu § 15) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Unmittelbar Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Kosten

    Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Kassel: Fahrzeuge abmelden

    Neuerlass FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) zum 1. September 2023

    16,80 Euro (mindestens)

    2,70 Euro bei Online-Beantragung

    Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine erneute Zulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs ist innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren unproblematisch möglich.

    Wenn die Frist für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, ist vor der erneuten Zulassung die Durchführung einer neuen Hauptuntersuchung erforderlich. Diese umfasst seit dem 01.01.2010 auch die Untersuchung des Abgasverhaltens (Abgasuntersuchung - AU).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    endgültige Abmeldung, Kraftfahrzeug abmelden, Abmeldung eines Fahrzeuges, Auto abmelden, Außerbetriebsetzung, Stilllegung, vorübergehende Stilllegung, Fahrzeug stilllegen, Abmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de