Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Helsa - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Berliner Straße 20

    34298 Helsa

    Öffnungszeiten

    Montag:        9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
    Dienstag:      9.00 – 12.00 Uhr
    Mittwoch:     9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
    Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
    Freitag:          9.00 – 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05605 8008-80

    Telefax: 05605 8008-23

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-helsa.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Helsa - Steuerverwaltung, Versicherungen

    Adresse

    Postanschrift

    Berliner Straße 20

    34298 Helsa

    Öffnungszeiten

    Montag:        9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
    Dienstag:      9.00 – 12.00 Uhr
    Mittwoch:     9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
    Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
    Freitag:          9.00 – 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05605 8008-83

    Telefax: 05605 8008-60

    E-Mail: Versicherungswesen@Gemeinde-Helsa.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English