Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Helsa - Wahlen
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 20
Postfach
34298 Helsa
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05605 8008-0
Telefon: 05605 8008-84
Telefax: 05605 8008-60
E-Mail: wahlen@gemeinde-helsa.de
Kontaktperson
Herr Jens Schmidt
Postanschrift
Berliner Straße 20
34298 Helsa
Fax: 05605 8008-60
Telefon Festnetz: 05605 8008-84
E-Mail: jens.schmidt@gemeinde-helsa.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wahlleiter, Wahllokal, Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Ehrenamt, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Stimmzettel