Transport nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Sammeln und Befördern) GenehmigungOnline erledigen

    Erlaubnis für die Beförderung von Abfällen beantragen

    Wenn Sie Abfälle befördern wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.

    Beschreibung

    Wer Abfälle befördern will, hat dies der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

    Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich.

    Die Beförderungserlaubnispflicht gilt auch bei internationalen Abfallverbringungen und richtet sich daher auch an Beförderer (auch ausländische) im grenzüberschreitenden Verkehr.

    Online-Dienste

    Anzeigenerstattung

    ID: L100001_395769253

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Regierungspräsidien.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Umweltabteilung des Regierungspräsidiums in dessen Dienstbezirk Ihr Betrieb seinen Hauptsitz hat.

    Wenn Ihr Betrieb keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschland hat, können Sie hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" oder das Online-Portal GADSYS abwickeln.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Habichtswald - Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk

    Adresse

    Postanschrift

    Breiter Weg 4 a

    Postfach

    34317 Habichtswald

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 

    Di. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr 

    Mi. 14:00 - 18:00 Uhr 

    Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr 

    Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05606 5996-50

    Telefax: 05606 5996-55

    E-Mail: info@habichtswald.de

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel

    Aktuelles

    Aufbau und Struktur - 

    Beschreibung

    Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.

    An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.

    Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
    Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.

    Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.

    Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)

    Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung

    In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.

    Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über Rampe

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.1 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: abfallwirtschaft@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr!

    Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis schriftlich unter Verwendung des Vordrucks oder elektronisch bei der zuständigen Behörde beantragen. Eine qualifizierte elektronische Signatur wird hier nicht benötigt.

    Die Anzeige können Sie unter Verwendung des dazu vorgesehenen Vordrucks oder elektronisch über das Portal der zuständigen Behörde einreichen.

    Die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien prüfen und erteilen Beförderungserlaubnisse für Betriebe, die Ihren Hauptsitz im jeweiligen Dienstbezirk haben.

    Betriebe, die keinen Hauptsitz oder keine Niederlassung in Deutschand haben, können Hessenweit zentral in der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Beförderungserlaubnis erhalten.
     

    Fristen

    Sie müssen die Beförderung von Abfällen vor Aufnahme der Tätigkeit anzeigen.

    Kosten

    Die elektronische Anzeigenerstattung über das Webportal ist gebührenfrei. Auf Grund des höheren Verwaltungsaufwands muss für die Vorlage der Anzeige in Papierform eine Gebühr von 50,- EUR erhoben werden. Dies gilt auch für etwaige Änderungen der Anzeige.

    Für die

    • erstmalige Erteilung einer Erlaubnis
    • Erteilung einer neuen Erlaubnis bei Änderung wesentlicher Umstände und
    • Prüfung bei Änderung unwesentlicher Umstände

    fallen Gebühren nach Zeitaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 09.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Stichwörter

    Deponie, Müll, Abfalltransport, Entsorgung, Transportgenehmigung, Abfall, Abfallrecht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de