Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden

    Beschreibung

    Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend der örtlichen Straßenbaubehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.

    Definition von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

    Hinweis:

    Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.

    Zuständige Straßenbaubehörde ist

    • für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
      Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement;
    • für die Kreisstraßen in der Regel:
      in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat;
    • für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
      der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).

    Tipp:

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Habichtswald - Bauen-Planen-Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Breiter Weg 4

    Postfach

    34317 Habichtswald

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 

    Di. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr 

    Mi. 14:00 - 18:00 Uhr 

    Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr 

    Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05606 5996-13

    E-Mail: manfred.zenker@habichtswald.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Habichtswald - Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk

    Adresse

    Postanschrift

    Breiter Weg 4 a

    Postfach

    34317 Habichtswald

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 

    Di. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr 

    Mi. 14:00 - 18:00 Uhr 

    Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr 

    Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05606 5996-50

    Telefax: 05606 5996-55

    E-Mail: info@habichtswald.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ampeln, Störung von Verkehrseinrichtungen, Schilder, Bahnübergangsstörung, Verkehrszeichen, Verkehrsschilder, Störung von Verkehrszeichen, Ampelstörung, Verkehrseinrichtungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de