Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition ErteilungOnline erledigen

    Waffenbesitzkarte

    Beschreibung

    Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

    Hinweise für Kassel: Waffenbesitzkarte

    Eine waffenrechtliche Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vom Antragsteller erfüllt werden. Für Sonderfälle im Bereich des Waffenbesitzes (z.B. freie Waffen, Erben, Waffensammler, Führen von Waffen) erhalten Sie die notwendigen Informationen von den zuständigen Ansprechpartnern.

    Online-Dienste

    Antrag zur Ausstellung einer gelben Waffenbesitzkarte

    ID: L100001_384103827

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag zur Ausstellung einer grünen Waffenbesitzkarte

    ID: L100001_384103835

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer gelben Waffenbesitzkarte

    ID: L100001_384103833

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer grünen Waffenbesitzkarte

    ID: L100001_384103828

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Beantragung einer Erwerbserlaubnis zur Eintragung auf einer grünen Waffenbesitzkarte

    ID: L100001_384103831

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Nachreichung von Anlagen

    ID: L100001_384103829

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    34393 Grebenstein

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Zehntscheune
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05674 705-16

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-grebenstein.de

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2012

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kassel: Waffenbesitzkarte

    • ein Bedürfnis zum Waffenbesitz muss vorliegen und man muss sachkundig, zuverlässig und persönlich geeignet sein
    • gültiger Jagdschein 
    • Bundespersonalausweis bzw. vergleichbares Dokument  
    • Sachkundenachweis 
    • Bescheinigung einer schießsportlichen Vereinigung über das Bedürfnis zum Waffenerwerb Nachweis über erbrachte Schießleistungen/regelmäßige Teilnahme an Schießübungen der schießsportlichen Vereinigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    WBK, Waffenbesitz, Waffengesetz, Waffenbesitzkarte, Waffenpass, Waffenschein, Waffen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de