Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz BescheinigungOnline erledigen

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Sie planen, in einem Bereich zu arbeiten, in dem empfindliche bzw. leicht verderbliche Lebensmittel hergestellt, behandelt oder verkauft werden? Nach der Belehrung durch ein Gesundheitsamt erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.

    Beschreibung

    Sie wollen im lebensmittelherstellenden oder -verarbeitenden Gewerbe, im Lebensmittelhandel oder in der Gastronomie tätig werden oder sich selbstständig machen.

    Insbesondere die in § 42 Absatz 1 IfSG genannten ansteckenden Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Daher verbietet das Infektionsschutzgesetz Personen, wenn sie an einer solchen Krankheit leiden, bestimmte Tätigkeiten im Lebensmittelbereich. Bei der Umsetzung der Regelung kommt es besonders auf die eigenverantwortliche Mitwirkung der Personen an. Damit Sie, wenn Sie solche Tätigkeiten ausüben wollen, über die entsprechende gesetzliche Regelung und ihre Pflichten informiert sind, sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass Sie vor der Aufnahme der Tätigkeit vom Gesundheitsamt entsprechend belehrt werden. Außerdem haben Sie schriftlich zu bestätigen, dass bei Ihnen keine Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bestehen. Das Gesundheitsamt stellt eine Bescheinigung darüber aus. Die Belehrungen vermitteln in der Regel auch Grundsätze der Infektionshygiene für den Umgang mit Lebensmitteln.

    Für die folgenden Tätigkeiten ist eine solche vorherige Belehrung und Bescheinigung nötig, wenn die Tätigkeit gewerbsmäßig ausübt wird:

    1. Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der folgenden Lebensmittel, wenn Sie dabei mit den Lebensmitteln oder mit Bedarfsgegenständen (zum Beispiel bei der Reinigung von Geschirr) so in Berührung kommen, dass Krankheitserreger übertragen werden können:
      • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
      • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
      • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
      • Eiprodukte
      • Säuglings- und Kleinkindernahrung
      • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
      • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
      • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
      • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.
    2. Tätigkeit in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

    Die Regelung gilt sowohl für Beschäftigte als auch für selbständig Tätige. Auch bei ehrenamtlich Tätigen kann eine entsprechende "gewerbsmäßige" Tätigkeit vorliegen.

    Die Bescheinigung durch das Gesundheitsamt muss nur einmal vor der erstmaligen Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit eingeholt werden. Die Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet. Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis nach dem ehemaligen Bundesseuchengesetz verfügen, benötigen Sie auch keine Bescheinigung mehr. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

    Für die Belehrung müssen Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren. Nach der Belehrung wird Ihnen die Bescheinigung über die Teilnahme ausgehändigt.

    Hinweise für Kassel: Lebensmittelbelehrung online

    Hinweise für Kassel: Lebensmittelbelehrung

    Hinweise für Kassel: Belehrung von Lebensmittelpersonen - Lebensmittelbescheinigung

    Auch Aushilfstätigkeiten, geringfügig Beschäftigte, Minijobs, Auszubildende, Praktikanten oder ehrenamtliche Tätigkeiten lösen die Belehrungspflicht aus.

    Ohne eine gültige Belehrungsbescheinigung ist das Arbeiten mit Lebensmitteln nicht gestattet.

    Informationen, u.a. zur Gültigkeit, Folgebelehrung und weitere häufig gestellte Fragen und Antworten, finden Sie in nachfolgendem Link:

    FAQ

    Verfahrensablauf

    Wir bieten Ihnen Termine in Kassel, Hofgeismar und Wolfhagen an. Die verbindliche Anmeldung zur Belehrung erfolgt telefonisch (siehe Rubrik  "Wen können Sie anrufen?") oder Online über nachfolgenden Link:

    Onlineanmeldung Terminland

    Bitte planen Sie bei der Terminauswahl ausreichend Zeit ein.

    Besonderheiten:

    Bei geringem oder keinem Verständnis der deutschen Sprache, nutzen Sie bitte die telefonische Anmeldung!

    Bearbeitungsdauer

    Die Aushändigung der Bescheinigung erfolgt in der Regel am Tag der Belehrung.

    Online-Dienst

    Termin für die Online-Belehrung vereinbaren

    ID: L100001_395876881

    Beschreibung

    Die Lebensmittelbelehrung erfolgt über eine Videokonferenz mit Cisco Webex Meetings. Für eine Videokonferenz brauchen Sie einen Computer oder ein Smartphone, eine Webcam, ein Headset (Lautsprecher/Microfon) mit guter Bild- und Audioqualität sowie eine stabile Internetverbindung.

    • Planen Sie für die Belehrung und die abschließende Befragung etwa 60 Minuten ein.
    • Buchen Sie einen Termin für die Online-Belehrung und melden sich dann innerhalb von 24 Stunden über das Antragsportal an.
    • Fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder scannen Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig und laden sie im Antragsportal hoch.
    • Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten.

    Nach Eingang des vollständigen elektronischen Antrags zur Teilnahme an der Lebensmittelbelehrung erfolgt die Prüfung Ihrer Unterlagen.

    • Danach bekommen Sie eine E-Mail mit dem reservierten Termin, den darin befindlichen Bestätigungslink müssen Sie anklicken

    Die Zahlung muss innerhalb 24 Stunden per paypal, Mastercard oder Visacard erfolgen, ansonsten verfällt die Reservierung
    Nach erfolgreicher Überprüfung der Unterlagen und Zahlung erhalten Sie dann eine weitere E-Mail mit den Zugangsdaten zum Webex-Meeting.

    • Einen Tag vor dem Termin erhalten Sie den Teilnehmerlink mit den Zugangsdaten
    • 10 Minuten vor Ihrem ausgewählten Belehrungstermin können Sie sich mit den erhaltenen Zugangsdaten zum Webex-Meeting einwählen.
    • Sie schauen sich den Belehrungsfilm an und lesen sich aufmerksam das Merkblatt durch.
    • Im Anschluss beantworten Sie einen Test mit fünf Fragen. Der Test kann wiederholt werden.

    Die Belehrung und die abschließende Befragung finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Bei geringem oder keinem Verständnis der deutschen Sprache, nutzen Sie bitte die telefonische Anmeldung unter der Behördennummer (0561) 115!

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    34393 Grebenstein

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Zehntscheune
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05674 705-16

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-grebenstein.de

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder ein ausländischer Reisepass mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis,
    • bei Minderjährigen bis einschließlich 15 Jahren ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten nötig, ab 16 Jahren genügt eine schriftliche Einverständniserklärung.
    • Ggf. wird eine Ermäßigung gewährt (z.B. für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten) bzw. für Schüler und Schülerinnen; dann ist ein entsprechender Nachweis (Bescheinigung, Schülerausweis in Kombination mit Personalausweis/Reisepass) notwendig.

    Hinweise für Kassel: Belehrung von Lebensmittelpersonen - Lebensmittelbescheinigung

    • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass)
    • Ausländische Personen, die nicht in Kassel wohnhaft sind, Pass mit Meldebescheinigung
    • Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigen (siehe "Welche Formulare werden benötigt?")
    • Für Betriebspraktikum oder Schülerpraktikum ist ein Praktikumsnachweis erforderlich
    • Bei einer Folgebelehrung zusätzlich die Bescheinigung der Erstbelehrung
    • Für Ehrenamt/Vereine: Nachweis von Institution/Verein

    Besonderheit für Hofgeismar und Wolfhagen:

    • Personen, die nicht im Besitz eines deutschen Personalausweises sind, müssen immer eine Meldebescheinigung zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument vorlegen.

    Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.

    Formulare

    Viele Gesundheitsämter bieten diese Belehrung zumindest in Teilen online an.

    Voraussetzungen

    Die Bescheinigung kann jedermann auf Antrag erhalten. Das Gesundheitsamt stellt die Bescheinigung aber nicht aus, solange bei einer Person Anhaltspunkte für eine in § 42 Absatz 1 IfSG genannte Krankheit bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Belehrung müssen Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren. Nach der Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Danach erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme.

    Wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Bescheinigung nicht erhalten können, beispielsweise bei einer Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, erhalten Sie die Bescheinigung erst, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Krankheitsverdacht aufgrund einer Untersuchung ausgeschlossen hat.

    Fristen

    Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst dann aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Diese darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

    Bitte bedenken Sie, dass in Abhängigkeit der Situation (wie z.B. einer Pandemie, Urlaubszeiten oder Zeiten mit erhöhtem Arbeits- und Krankheitsaufkommen, wie z.B. Grippewellen) Termine erst nach Wartezeit vom Gesundheitsamt vergeben werden können.

    Kosten

    Die Erstbelehrung kostet ca. 30,00 Euro.

    Für die Folgebelehrung fallen ca. 20,00 Euro an.

    Die Ausstellung eines Duplikats kostet ca. 12,00 Euro.

    Ggf. wird für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten eine reduzierte Gebühr von ca. 10,00 Euro erhoben.

    Hinweise für Kassel: Belehrung von Lebensmittelpersonen - Lebensmittelbescheinigung

    Erstbelehrung:

    28 €

    Belehrung im Rahmen eines Schulpraktikums:

    10 €

    Folgebelehrung:

    20 €

    Zweitschrift:

    12 €

    Ehrenamt/Vereine:

    10 €

    Die jeweiligen Gebühren sind am Termin in bar oder per Girocard zu begleichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.

    Hinweise für Kassel: Belehrung von Lebensmittelpersonen - Lebensmittelbescheinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Belehrung, Gesundheitsamt, Lebensmittelhygiene, Gesundheitsbelehrung, Schulung, Unterrichtungsnachweis, Gesundheitszeugnis, Bescheinigung des Gesundheitsamtes

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de