Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung
Bauaufsicht
Beschreibung
Das Bauordnungsamt überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für das Bauordnungsamt folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen
- Erteilen von Baugenehmigungen
- Beantworten von Bauvoranfragen
- Baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschl. Überwachung, sofern diese Aufgabe nicht von Nachweisberechtigten oder Sachverständigen erbracht wird
- Prüfen von Sonderbauten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
Zuständigkeit
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
Ansprechpartner
Gemeinde Espenau - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Espenau-Hohenkirchen, Mitte
Linien:- Bus: Linie Linie 47
- Bus: Linie Linie 47.1 - Innerortsverkehr
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05673 9993-0
Telefax: 05673 9993-31
E-Mail: gemeinde@espenau.de
Kontaktperson
Herr Steltmann (Fachbereichsleitung)
Telefon Festnetz: 05673 9993-24
E-Mail: c.steltmann@espenau.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Hessische Bauordnung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauamt, Bauaufsicht, Bauüberwachung, Bauverfahren, Behörde, Bauordnung