Führerschein ab 17 beantragen
Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Beschreibung
Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahr-erlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehör-de stellen.
Bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.
Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (IES:Kassel)
Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 JahreKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Landkreis Kassel - Führerscheinstelle
Aktuelles
Beschreibung
Führerscheine werden grundsätzlich durch die Fahrerlaubnisbehörden erteilt, die sich in Hessen auf Landkreisebene bei den Kreisverwaltungen und in den kreisfreien Städten bei den jeweiligen Stadtverwaltungen befinden.
Es ist zu unterscheiden zwischen der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis einschließlich Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17), der Erweiterung auf andere zusätzliche Klassen, der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug, der Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (Taxen und Mietwagen), der Ausstellung von internationalen Führerscheinen sowie der Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen und ausländischen Führerscheinen.
Eine weitere Aufgabe der Führerscheinstelle stellt die Überprüfung der Eignung von auffällig gewordenen Führerscheininhabern bis hin zum Entzug der Fahrberechtigung dar.
Sollte ein Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden sein, können sich die Betroffenen ebenfalls an die Führerscheinstelle wenden. Gleiches gilt bei Unbrauchbarkeit eines Führerscheins oder dem Umtausch in einen EU-Führerschein sowie bei der notwendigen Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen.
Entsprechende Anträge können auch bei den für den jeweiligen Wohnort zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen abgegeben.
Informationsvideos zum Tauschen des Führerscheins:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
- online
- per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@landkreiskassel.de
- telefonisch 0561 1003−1700
Sie erreichen uns telefonisch auch außerhalb unserer Öffnungszeiten:
- Montag - Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 1003-1700
Telefax: 0561 1003-1745
Kontaktperson
Frau Andrea Hoffmann
Frau Carina Fuhrmann
Frau Sandra Meyer
Herr Dennis Kirchberg
Herr Detlef Bodenbender
Frau Martina Mohr
Herr Günther Pfannkuche
Frau Ute Enders
Frau Natalie Knatz
Herr Henning Hampe
Frau Hannah Bornmann
Frau Lisa-Verena Pallotta
Christiane Klüppel
Frau Sonja Schmidt
Asli Fundaoglu
Internet
Gemeindeverwaltung Bad Emstal - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Kasseler Straße 57
34308 Bad Emstal
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen
Kontakt
Telefon: 05624 999711
Telefax: 05624 999733
E-Mail: janita.zeisler@bad-emstal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
-
Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis beziehungsweise Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
- Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
-
Unterlagen für Begleitpersonen:
- Antragsformular für jede Begleitperson
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des gültigen Führerscheins
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (IES:Kassel)
- Fahranfängermodell "Begleitetes Fahren ab 17" - Beiblatt für eine BegleitpersonKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Fahranfängermodell "Begleitetes Fahren ab 17" - AntragKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Fahrerlaubnis - Auswahl praktische Prüfung Klasse BKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Für Bewerber und Bewerberinnen:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
Für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Rechtsgrundlage(n)
- § 21 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 48a Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (IES:Kassel)
64,60 € (wenn mehr als eine Begleitperson benannt wird, kommen pro Begleitperson 8,40 € hinzu)
Hinweise (Besonderheiten)
- Fahranfänger/innen und "Begleitetes Fahren ab 17"Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Foto-MustertafelKeine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (IES:Kassel)
Die Führerscheine werden im Landkreis Kassel bei Erreichen des 18. Lebensjahres an den Inhaber durch die Bundesdruckerei mit Einwurfeinschreiben übersandt. Der Versand kann bis zu 14 Tage über den Geburtstag hinaus dauern. Mit erreichen des 18. Geburtstages darf der Inhaber (auch ohne den Führerschein bereits in den Händen zu haben) unbegleitet fahren.
Bemerkungen
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.08.2022
Stichwörter
Pkw, Fahranfänger, Begleitetes Fahren ab 17, Begleitetes Fahren, Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Führerschein, Klasse B, BF 17, Führerschein mit 17, Fahranfängerinnen, Begleitperson, Führerschein ab 17, Fahreignungsregister