Als Einzelkaufmann anmelden
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Beschreibung
Als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind nach § 29 HGB und § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV) verpflichtet
- Ihre Firma,
- den Ort ,
- die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung,
- Vorname,
- Nachname und
- Ihr Geburtsdatum anzugeben.
Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.
Die Anmeldung ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Absatz 1 Handelsgesetzbuch).
Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie vom Gericht eine Eintragungsnachricht.
Zuständigkeit
Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister hat bei dem Gericht zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Kaufmanns befindet.
Die Führung des Handelsregisters ist in Hessen auf die Amtsgerichte
Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden
konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns befindet.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Internet
Gemeindeverwaltung Bad Emstal - Gewerbe
Adresse
Postanschrift
Kasseler Str. 57
34308 Bad Emstal
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen
Kontakt
Telefon: 05624 999720
Telefax: 05624 999733
E-Mail: lydia.gerstner@bad-emstal.de
Kontaktperson
Frau Lydia Gerstner
Postanschrift
Kasseler Straße 57
34308 Bad Emstal
Telefon Festnetz: 05624 999720
Fax: 05624 999733
E-Mail: lydia.gerstner@bad-emstal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 12, 29 Handelsgesetzbuch (HGB)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)Für Sachverhalte, die vor dem 01.08.2013 anhängig oder Kosten und Gebühren, die vor dem 01.08.2013 fällig geworden sind, gilt die KostO (Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Kosten
Die Kosten des Verfahrens hängen vom sogenannten Geschäftswert ab. Die Gebühren für die Anmeldung, Eintragung und Veröffentlichung eines eingetragenen Kaufmanns betragen zurzeit rund 200.- Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 28.11.2019
Stichwörter
Vertreter, Handelsregistereintragung, Kaufmann, Händler, Lieferant, Handelsregisternummer, Eintrag Handelsregister, Handelsregister, Eintragung Kaufmann, Handelsgehilfe, HGB