Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Bad Emstal - Gemeindesteuern, Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Kasseler Str. 57
34308 Bad Emstal
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen
Kontakt
Telefon: 05624 999715
Telefax: 05624 999733
E-Mail: julia.deines@bad-emstal.de
Kontaktperson
Frau Julia Deines
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)
- Hessisches Wassergesetz (HWG)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
Hinweise für Bad Emstal: Wassergebühr, Wasserpreis
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015