Leichenpass
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Zuständigkeit
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Bad Emstal - Bestattungswesen
Adresse
Postanschrift
Kasseler Str. 57
34308 Bad Emstal
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen
Kontakt
Telefon: 05624 999720
Telefax: 05624 999733
E-Mail: lydia.gerstner@bad-emstal.de
Kontaktperson
Frau Lydia Gerstner
Postanschrift
Kasseler Straße 57
34308 Bad Emstal
Fax: 05624 999733
Telefon Festnetz: 05624 999720
E-Mail: lydia.gerstner@bad-emstal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
- Leichenschauschein
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts - ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Leichenpass, Leichenverordnung, Sterbefall, Feuerbestattung, Bestattungsinstitut, Bestatter, Bestattung, tot, Leichenüberführung, Tod, Leiche, Leichenaufbewahrung, Beerdigung, Leichenausgrabung, Überführung, Leichenhalle, Totenschein, Leichenwagen, Beerdigungsinstitut, Leichenwesen, Leichnam, Feuerbestattungsgesetz, Seebestattung