Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Calden - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Holländische Straße 35

    34379 Calden

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag: 8:00 - 12:00 Dienstag: 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00

    Kontakt

    Telefon: 05674 702-20

    Telefon: 05674 702-35

    E-Mail: buergeramt@calden.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisepass, Reisepass Verlust, Ausweis, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de