Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breuna - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Volkmarser Straße 3

    Postfach

    34479 Breuna

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
    Montag und Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr
    Mittwochnachmittag geschlossen
    Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05693 98980

    Telefax: 05693 989830

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Abstimmen, Bewerber, Voten, Wahlvorschlag, Wahlen, Bewerberinnen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de