Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln Informationserteilung

    Hochwasser / Hochwasserschutz

    Beschreibung

    Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

    Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breuna - Bau- und Liegenschaftsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Volkmarser Straße 3

    Postfach

    34479 Breuna

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
    Montag und Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr
    Mittwochnachmittag geschlossen
    Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05693 989817

    Telefax: 05693 989830

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen über die aktuellen Wasserstände und Niederschläge erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter Hochwasser / Überschwemmungsgebiete

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Stichwörter

    Hochwasser, HMUKLV, Wasserschutz, Hochwasserschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English