Grundstücksteilung Genehmigung

    Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

    Beschreibung

    Seit dem 7.7.2018 bedarf die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Hessische Bauordnung (HBO) zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HBO sind Ausnahmen geregelt, in denen die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf:

    - Wird die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren (z. B. Umlegungs- oder Enteignungsverfahren) vorgenommen oder ist an der Teilung der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, beteiligt, so ist die Teilung nicht genehmigungspflichtig.

    - Weiterhin bedarf die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, wenn eine Vermessungsstelle nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetztes (HVGG) vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Weitere Informationen zur Telungsgenehmigung nach § 7 HBO finden Sie auch im neuen Bauvorlagenerlass (Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 20. Januar 2022, gültig ab 1. März 2022.)

    Hinweise für Kassel: Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Breuna - Bau- und Liegenschaftsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Volkmarser Straße 3

    Postfach

    34479 Breuna

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
    Montag und Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr
    Mittwochnachmittag geschlossen
    Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05693 989817

    Telefax: 05693 989830

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kassel: Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

    • Antrag Teilungsgenehmigung (BAB 02/2022) (1-fach)
    • Ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Ortsvergleich (beides nicht älter als drei Monate) (3-fach)
    • Sollten von der Teilung Gebäude erfasst werden (z. B. neue Grenze verläuft in einem Abstand von weniger als 3,00m zur Gebäudeabschlusswand), sind zeichnerische Darstellungen vom Gebäudebestand beizufügen (Grundrisse von allen Geschossen, Bilder) (3-fach)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

    Kosten

    Hinweise für Kassel: Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.11.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundstücksteilung, Kataster, Geoinformationen, Lageplan, Änderung Grundstücksgrenze, Grundstück, Geodaten, Teilung, Teilung Grundstück, Teilungsgenehmigung, Lagepläne, Liegenschaftskataster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English