Planfeststellungsbeschluss Feststellung

    Planfeststellung

    Beschreibung

    Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

    Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breuna - Bau- und Liegenschaftsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Volkmarser Straße 3

    Postfach

    34479 Breuna

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
    Montag und Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr
    Mittwochnachmittag geschlossen
    Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05693 989817

    Telefax: 05693 989830

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Standortfrage, Bebauung, Bauland, Bauleitplanung, B-Plan, Bauberatung, Bauvorhaben, Planung, FNP, Standort, Planfeststellung, Bauleitplan, Straßen, vorbereitender Bauleitplan, Planfeststellungsverfahren, Stadtentwicklung, Bebauungsplan, Baugesetzbuch, Bauen, Bauleitplanentwurf

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de