Anliegerbescheinigung AusstellungOnline erledigen

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienst

    Baunatal: Anliegerbescheinigung online

    ID: L100001_382337773

    Beschreibung

    Über diesen Online-Service können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen. Die Anliegerbescheinigung enthält verschiedene Informationen, die Insbesondere beim Erwerb oder Verkauf von Grundstücken hilfreich sein können. Die einzelnen Leistungen und Inhalte können von der Kommune individuell festgelegt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Grundstücksservice

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1109

    34216 Baunatal

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Baunatal

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
    Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
    Sa. 10:00 - 13:00 Uhr (1x monatlich, Termine siehe https://www.baunatal.de)

    Kontakt

    Telefon: 0561 4992-0

    Telefon: 0561 4992-283

    Telefax: 0561 4992-313

    E-Mail: grundstuecksservice@stadt-baunatal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Umlegungsausgleichsleistungen, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Beiträge auf Grund von Leistung, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Erschließungsbeiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English