Gewerbeabmeldung
Beschreibung
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1109
34216 Baunatal
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Sa. 10:00 - 13:00 Uhr (1x monatlich, Termine siehe https://www.baunatal.de)
Kontakt
Telefon: 0561 4992-0
Telefon: 0561 4992-267
Telefax: 0561 4992-181
E-Mail: hilfspolizei@stadt-baunatal.de
E-Mail: ordnungsbehoerde@stadt-baunatal.de
Internet
Formulare
GewA Gewerbe-Abmeldung
erforderliche Unterlagen
- Gewerbe-Abmeldung (Formular GewA 3 )
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Fristen
Hinweise für Baunatal: Gewerbeabmeldung
Widerspruchsfrist: 1 Monat (Im Einzelfall können andere Fristen greifen.)
Kosten
Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Hinweise für Baunatal: Gewerbeabmeldung
Für die Gewerbeanzeige wird eine Gebühr in Höhe von 25,50 Euro erhoben.
Sofern eine - formlos zu beantragende - Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine (weitere) Gebühr in Höhe von 7,50 Euro zu entrichten.
Die Verwaltungsgebühr wird gemäß der Verwaltungskostenordung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erhoben.
Verwaltungsgebühr 25.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerbeabmelden, Gewerbe, Anmeldung, Abmeldung