elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren

    Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion für den elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren möchten, dann können Sie dies bei der Personalausweisbehörde kostenfrei beantragen.

    Beschreibung

    Sie können jederzeit gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Diese Antragstellung ist nur zulässig, wenn 

    • Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt sind und
    • der Personalausweis gültig ist.

    Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich kostenfrei ein.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1109

    34216 Baunatal

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Baunatal

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
    Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
    Sa. 10:00 - 13:00 Uhr (1x monatlich, Termine siehe https://www.baunatal.de)

    Kontakt

    Telefon: 0561 4992-100

    Telefon: 0561 4992-0

    Telefon: 0561 4992-238

    Telefax: 0561 4992-180

    E-Mail: servicezentrum@stadt-baunatal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind Deutscher bzw. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
    • Sie besitzen einen gültigen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HMdI am 24.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Stichwörter

    Ausweis-Chip, Personalausweis, neuer Personalausweis, Pass, Perso, elektronischer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, Neuer PA, ePA, Personaldokument, Ausweischip, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de