Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Bad Karlshafen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Hafenplatz
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Hafenplatz
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hafenplatz
Linien:- Bus: Linie Bad Karlshafen-Hofgeismar / Bad Karlshafen-Höxter
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch: geschlossen ! ! ! Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05672 9999-0
Telefax: 05672 9999-13
E-Mail: stadtverwaltung@bad-karlshafen.de
Internet
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Hafenplatz/Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Hafenplatz/Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hafenplatz
Linien:- Bus: Linie Bad Karlshafen-Hofgeismar / Bad Karlshafen-Höxter
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch: geschlossen ! ! ! Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05672 9999-16
Telefax: 05672 9999-44
E-Mail: adelheid.engler@bad-karlshafen.de
Kontaktperson
Frau Adelheid Engler (Abteilungsleiterin)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wahlleiter, Wahllokal, Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Ehrenamt, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Stimmzettel