Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung

    Spätaussiedlerbescheinigung bekommen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.

    Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.

    Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.

    Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.

    Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.

    Hinweise für Kassel: Aussiedler-/ Spätaussiedlerangelegenheiten (IES:Kassel)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Kassel: Aussiedler-/ Spätaussiedlerangelegenheiten (IES:Kassel)

    Der Fachbereich Soziale Dienste und Integration des Landkreises Kassel ist zuständig für die Ausstellung von Ersatzausweisen, soweit die Originale vom Landkreis ausgestellt worden und verloren gegangen sind. Hier werden auch die Unterlagen über die Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen aufgrund früherer Zuständigkeit (bis 31.12.2004) aufbewahrt. Bei Aussiedler-/ und Spätaussiedlerangelegenheiten ab dem 01.01.2005 wenden Sie sich bitte an das Bundesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Kassel - Flüchtlingshilfe

    Aktuelles

    Beschreibung

    Der Fachdienst „Flüchtlingshilfe“ ist für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge zuständig, die dem Landkreis Kassel zugewiesen werden. Des Weiteren werden von dem Fachdienst die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) gewährt. Um die Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften kümmern sich Heimleitungen sowie ein „mobiles“ Betreuungsteam.“

    Adresse

    Postanschrift

    Albert-Einstein-Straße 6

    34277 Kassel

    Kontakt

    Telefon: 0561 1003-1844

    Telefax: 0561 1003-1650

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
    • Sie haben am Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
    • Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.

    • Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
    • Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre  familiäre Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
    • Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
    • Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesverwaltungsamt am 20.12.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Migranten, Russlanddeutsche, Deutschstämmige, Spätaussiedleraufnahme, Aufnahmeverfahren, Vertriebenenausweis, Migration, Heimatvertriebene, Aufnahme von Spätaussiedlern, Registrierverfahren, Spätaussiedler, Aussiedleraufnahme, Aussiedler, Vertriebene, deutsche Volkszugehörigkeit, Spätaussiedlerbescheinigung, Volksdeutscher

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de