Häusliche Krankenpflege für Krankenversicherte Bewilligung

    Häusliche Krankenpflege

    Werden Sie zu Hause medizinisch versorgt und benötigen zusätzlich Krankenpflege durch eine qualifizierte Pflegekraft könnte für Sie Häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst in Frage kommen.

    Beschreibung

    Versicherte haben Anspruch auf Häusliche Krankenpflege, die grundsätzlich Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst. Die Leistung wird vom Arzt verordnet und muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Vorausgesetzt im Haushalt lebt keine andere Person, die die Versorgung übernehmen kann. Welche Leistungen übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab:

    Wenn mit der häuslichen Krankenpflege der ärztliche Behandlungserfolg gesichert wird, werden die Kosten für die Behandlungspflege übernommen, so lange das medizinisch erforderlich ist (Sicherungspflege). In Ihrer Satzung kann die Krankenkasse auch die Übernahme der Grundpflege und der Hauswirtschaftlichen Versorgung vorsehen.

    Wenn mit der häuslichen Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt ersetzt, vermieden oder verkürzt werden kann, werden die Kosten für die Behandlungspflege und wenn erforderlich zusätzlich die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernommen (Krankenhausvermeidungspflege).

    Wer wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auf Unterstützung angewiesen ist, erhält die sogenannte Unterstützungspflege (Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung).

    Bei der Krankenhausvermeidungs- und der Unterstützungspflege erfolgt die Kostenübernahme je nach Krankheitsfall in der Regel bis zu vier Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich. Beide Leistungen umfassen auch die ambulante Palliativversorgung. 
     

    Hinweise für Kassel: Häusliche Pflege

    Der Antrag von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Kassel kann bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des jeweiligen Wohnortes gestellt werden. Von dort wird der Antrag an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Soziales des Landkreises weitergeleitet.

    Zuständigkeit

    An Ihren behandelnden Vertragsarzt / Ihre behandelnde Vertragsärztin bzw. Ihre gesetzliche Krankenkasse  Hier erhalten Sie auch weitergehende Informationen zu Voraussetzungen und Umfang der Leistungen.

    Hinweise für Kassel: Häusliche Pflege

    Fachbereich Soziales - Fachdienst Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe

    Ansprechpartner

    Landkreis Kassel - Standort Kassel

    Aktuelles

    Beschreibung

    Wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung so hilflos ist, dass er/sie in einem Heim oder einer anderen Einrichtung gepflegt werden muss, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Unterbringung und Pflege, soweit die Heimbewohnerin/der Heimbewohner sie nicht selbst aus dem Einkommen und Vermögen tragen kann und nicht von anderen – z.B. Pflegeversicherung, Krankenversicherung – erhält. 
    Diese Voraussetzungen gelten auch für die Hilfen zur Gesundheit (Krankenhilfe). Die Hilfen zur Gesundheit umfassen im Regelfalle die gleichen Leistungen wie die der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Ähnliches gilt ebenso für die Leistungen der Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich: Pflegebedürftig und damit leistungsberechtigt sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Das Vorliegen einer Pflegestufe ist erforderlich.

    Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern und ihn zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kohlenstraße 132

    34121 Kassel

    Kontakt

    Telefon: 0561 1003-1882

    Telefax: 0561 1003-1563

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen eine ärztliche Verordnung. 

    Formulare

    Eine vertrgsärztliche Verordnung wird benötigt.

    Voraussetzungen

    • Die Versorgung erfolgt in Ihrem Haushalt, in Ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen. 
    • In Ihrem Haushalt darf keine Person leben, die den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann
    • Die Leistung wurde von Ihrem Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse genehmigt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Häusliche Pflege

    Rechtsbehelf

    Lehnt die Krankenkasse die Leistung ab, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen.

    Verfahrensablauf

    Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem behandelnden Vertragsarzt / Ihrer behandelnden Vertragsärztin bzw. bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

    Kosten

    Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Kassenleistung, Gesundheit, Krankenkassenleistung, Behandlungspflege

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de