Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege

    Unterhaltsheranziehung

    Beschreibung

    Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

    Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Hinweise für Kassel: Unterhaltsheranziehung

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Soziales des Landkreises Kassel prüfen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und des Sozialgesetzbuches (SGB XII) die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit von Personen, deren Angehörige Sozialhilfeleistungen erhalten. Zu den Personen, die überprüft werden, zählen zum Beispiel Kinder gegenüber ihren Eltern oder Eltern gegenüber Ihren volljährigen Kindern. Alle anderen unterhaltspflichtigen Personen (gesteigert unterhaltspflichtige, wie zum Beispiel Ehegatten) werden durch ein anderes Fachgebiet der Landkreisverwaltung auf ihre Leistungsfähigkeit hin überprüft.

    Zuständigkeit

    Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

    Ansprechpartner

    Landkreis Kassel - Standort Wolfhagen

    Aktuelles

    Beschreibung

    Wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung so hilflos ist, dass er/sie in einem Heim oder einer anderen Einrichtung gepflegt werden muss, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Unterbringung und Pflege, soweit die Heimbewohnerin/der Heimbewohner sie nicht selbst aus dem Einkommen und Vermögen tragen kann und nicht von anderen – z.B. Pflegeversicherung, Krankenversicherung – erhält. 
    Diese Voraussetzungen gelten auch für die Hilfen zur Gesundheit (Krankenhilfe). Die Hilfen zur Gesundheit umfassen im Regelfalle die gleichen Leistungen wie die der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Ähnliches gilt ebenso für die Leistungen der Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich: Pflegebedürftig und damit leistungsberechtigt sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Das Vorliegen einer Pflegestufe ist erforderlich.

    Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern und ihn zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 1

    34466 Wolfhagen

    Kontakt

    Telefon: 0561 1003-1882

    Telefax: 0561 1003-1563

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Kassel - Standort Kassel

    Aktuelles

    Beschreibung

    Wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung so hilflos ist, dass er/sie in einem Heim oder einer anderen Einrichtung gepflegt werden muss, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Unterbringung und Pflege, soweit die Heimbewohnerin/der Heimbewohner sie nicht selbst aus dem Einkommen und Vermögen tragen kann und nicht von anderen – z.B. Pflegeversicherung, Krankenversicherung – erhält. 
    Diese Voraussetzungen gelten auch für die Hilfen zur Gesundheit (Krankenhilfe). Die Hilfen zur Gesundheit umfassen im Regelfalle die gleichen Leistungen wie die der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Ähnliches gilt ebenso für die Leistungen der Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich: Pflegebedürftig und damit leistungsberechtigt sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Das Vorliegen einer Pflegestufe ist erforderlich.

    Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern und ihn zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kohlenstraße 132

    34121 Kassel

    Kontakt

    Telefon: 0561 1003-1882

    Telefax: 0561 1003-1563

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Kassel - Standort Hofgeismar

    Aktuelles

    Beschreibung

    Wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung so hilflos ist, dass er/sie in einem Heim oder einer anderen Einrichtung gepflegt werden muss, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Unterbringung und Pflege, soweit die Heimbewohnerin/der Heimbewohner sie nicht selbst aus dem Einkommen und Vermögen tragen kann und nicht von anderen – z.B. Pflegeversicherung, Krankenversicherung – erhält. 
    Diese Voraussetzungen gelten auch für die Hilfen zur Gesundheit (Krankenhilfe). Die Hilfen zur Gesundheit umfassen im Regelfalle die gleichen Leistungen wie die der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Ähnliches gilt ebenso für die Leistungen der Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich: Pflegebedürftig und damit leistungsberechtigt sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Das Vorliegen einer Pflegestufe ist erforderlich.

    Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern und ihn zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonstraße 6

    34369 Hofgeismar

    Kontakt

    Telefon: 0561 1003-1882

    Telefax: 0561 1003-1563

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Unterhaltsheranziehung

    • BGB
    • SGB II
    • SGB XII

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verwandte, Angehörige, Unterhaltspflicht, Sozialamt, Unterhaltsheranziehung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English