Jugendgerichtshilfe

    Jugendhilfe im Strafverfahren

    Beschreibung

    Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

    Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
    Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:

    Information und Beratung

    • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
    • die möglichen Folgen der Straftat,
    • Datenschutz und Vertrauensschutz,
    • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
    • bei Problemen und Schwierigkeiten in
      • Schule, Beruf und Ausbildung,
      • Familie und Wohnen,
      • Freizeit sowie bei
      • Schulden;

    Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

    • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
    • Zukunftsperspektiven,
    • Hintergründe der Straftaten,
    • Jugendhilfemaßnahmen;

    Unterstützung

    • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
    • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

    Betreuung

    • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

    Vermittlung und Begleitung von

    • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.

    Hinweise für Kassel: Jugendgerichtshilfe

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Kassel - Jugendgerichtshilfe

    Aktuelles

    Beschreibung

    Die Jugendgerichtshilfe nimmt als spezialisierter Fachdienst die Aufgaben der Jugendhilfe in Strafverfahren gegen junge Menschen wahr, die im Alter von 14 bis 20 Jahren mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind. Dazu gehören Informationsvermittlung sowie die Beratung und Begleitung der jungen Menschen und ihrer Eltern/Bezugspersonen vor, während und auch nach einem Jugendstrafverfahren. Vorrangiges Ziel ist es, einer Wiederholung strafrechtlich relevanten Verhaltens vorzubeugen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmshöher Allee 19-21

    34117 Kassel

    Kontakt

    Telefon: 0561 1003-1375

    Telefax: 0561 1003-1324

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:

    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • sozialer Trainingskurs
    • Einzelfallbetreuung
    • Verkehrsseminar
    • Beratungsangebote
    • Haftentscheidungshilfe:
      • Abklären der momentanen Lebenssituation
      • Verständigung der nächste Angehörigen
      • Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
      • Vermeidung von Untersuchungshaft
               

    Hinweise für Kassel: Jugendgerichtshilfe

    Bei Minderjährigen ist oft eine Beteiligung der sorgeberechtigten Eltern am Gespräch hilfreich oder notwendig.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe sind per Gesetz bei jeder Gerichtsverhandlung gegen 14 bis 20 Jahre alte junge Menschen anwesend. Sinnvolle und angemessene Stellungnahmen und Vorschläge können dort nur unterbreitet werden, wenn die Betroffenen zuvor das Gesprächsangebot des Jugendamtes genutzt haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 06.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    junge Straftäter, Diversion, Heranwachsende, Jugendamt, Jugendgerichtshelferin, Jugendgerichtshilfe, Jugendgerichtshelfer, Strafverfahren, Jugendliche, Jugendhilfe, Jugendgerichtsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English