Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalbuch - Einsicht nehmen

    Beschreibung

    Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

    Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

    Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

    Zuständigkeit

    • Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
    • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)

    Hinweise für Wildeck: Denkmalbuch - Einsicht nehmen

    Für die Gemeinde Wildeck ist die Denkmalschutz-Behörde beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg zuständig.
    Informationen zur zuständigen Denkmalschutz-Behörde finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.hef-rof.de/land-leute/bauen-denkmalschutz/denkmalschutz

    Ansprechpartner

    Landesamt für Denkmalpflege Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich

    65203 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 6906-0

    Telefax: +49 611 6906-140

    E-Mail: Denkmalamt.Hessen@Denkmalpflege-Hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Wildeck - Bauen und Liegenschaften

    Adresse

    Postanschrift

    Eisenacher Straße 98

    36208 Wildeck

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr,
    Montag von 13:30 bis 16:00 Uhr
    und Donnerstag von 13:30 bis 18:00 Uhrr

    Kontakt

    Telefon: 06626 9200-28

    Telefax: 06626 9200-50

    E-Mail: w.kleinerueschkamp@wildeck.de

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kleindenkmale, Gartendenkmalpflege, Kulturlandschaften, archäologische Kulturdenkmale, bewegliche Kulturdenkmale, Kunstdenkmale, Denkmalliste, Bodendenkmale, Denkmalverzeichnis, archäologische Flächendenkmale, Denkmalbuch, städtebauliche Denkmalpflege, Kulturdenkmale, Baudenkmale

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de