Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung

    Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)

    Ihr altes Auto können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgeben.

    Beschreibung

    Seit dem 01.01.2007 haben Sie als letzter Halter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die Sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben.
    Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. 

    Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig:

    • Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
      • Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA)
      • Regierungspräsidien
    • Abmeldung und Entgegennahme des Verwertungsnachweisen:
      • Kfz-Zulassungsstelle

    Zuständigkeit

    Für die Abmeldung und  die Erbringung der Verwertungsnachweise wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche KfZ-Zulassungstelle.

    Informationen zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben erhalten Sie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel sowie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA).

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.2 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusweg 19

    36251 Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: AbfallHEF@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel - Abteilung V - Arbeitsschutz und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    Postfach

    34117 Kassel

    Hausanschrift

    Leuschnerstr. 71

    34134 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: offenes Parkhaus
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Magazinhof"
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 11
    • Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linien 3 und 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: arbeitsschutz@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Ronshausen - Büroleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Eisenacher Straße 12a

    36217 Ronshausen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Nähe des Rathauses
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ronshausen
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Cantus-Bahn, Linie R6
    • Haltestelle: Ronshausen, Bürgermeisteramt
      Linien:
      • Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsverbund, Linie 310

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
    Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06622 9231-11

    Telefax: 06622 9231-20

    E-Mail: charline.klauer@ronshausen.de

    Kontaktperson

    • Frau Charline Klauer

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Gemeinde Ronshausen ist neben den Städten Bebra und Rotenburg/F. Mitglied im Müllabhol-Zweckverband „Rotenburg“, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra (Tel. 06622 / 9262-0, Fax 06622 /92 62 -22, www.mzv-rotenburg-bebra.de). Dieser Zweckverband ist zuständig für die Abholung und Entsorgung des Rest-, Bio- und Sperrmülls, Papier etc.

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Verwertungsnachweis des zertifizierten Altautoverwertungsbetriebs

    Voraussetzungen

    • Das Altfahrzeug muss vor der Verwertung alle wesentlichen Bauteile, Komponenten und elektronische Steuergeräte enthalten
    • Das Fahrzeug muss mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen sein.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug entsorgen lassen wollen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. 

    • Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen haben.
    • Zugelassene Betriebe in Ihrer Nähe können beim Regierungspräsidium als Abfallbehörde, bei den Kfz-Innungen sowie im Internet auf den Seiten bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA) und den Fahrzeugherstellern erfragt werden.
       

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2023

    Stichwörter

    Autoverschrottung, Verschrottung, Autorecycling, Kraftfahrzeug, Altfahrzeug entsorgen, Verwertungsnachweis, Autoentsorgung, Kfz, Entsorgung, Auto

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English