Gefährliche Hunde
Beschreibung
Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.
In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Gemeinde Philippsthal (Werra)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Torbogenhaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Mühlstraße
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 340
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 300
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 335
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Dienstag
von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag
von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06620 9210-0
Telefax: 06620 9210-41
E-Mail: info@philippsthal.de
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse
Empfänger: Gemeindekasse
IBAN: DE87 5325 0000 0046 0000 19
BIC: HELADEF1HER
Bankinstitut: Sparkasse Hersfeld-Rotenburg
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Philippsthal (Werra) - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Torbogenhaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Mühlstraße
Anzahl der Stellplätze: 18
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 340
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 300
- Haltestelle: Schloss
Linien:- Bus: Linie 335
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag
- von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Montag und Dienstag
- von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
- Donnerstag
- von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06620 9210-0
Telefax: 06620 9210-41
E-Mail: info@philippsthal.de
Kontaktperson
Herr Stefan Daube (Sachbearbeiter)
Frau Alina Sauerbrei (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06620 9210-15
Fax: 06620 9210-41
E-Mail: alina.sauerbrei@philippsthal.de
Herr Ulf Schank (Sachbearbeiter)
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse
Empfänger: Gemeindekasse
IBAN: DE87 5325 0000 0046 0000 19
BIC: HELADEF1HER
Bankinstitut: Sparkasse Hersfeld-Rotenburg
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.
Hinweise für Philippsthal (Werra)
Steuer 600.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.
- Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen(Regierungspräsidium Darmstadt)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gefährliche Hunde, Hunde, Hundeführerschein, Hundeverordnung, Wesenstest, Sachkundenachweis, Kampfhunde