Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Gefährliche Hunde

    Beschreibung

    Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.

    In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.


    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.


    Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Gemeinde Philippsthal (Werra)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss 1

    36269 Philippsthal (Werra)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Torbogenhaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mühlstraße
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 340
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 300
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 335

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag
    von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Montag und Dienstag
    von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
    Donnerstag
    von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06620 9210-0

    Telefax: 06620 9210-41

    E-Mail: info@philippsthal.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse

    Empfänger: Gemeindekasse

    IBAN: DE87 5325 0000 0046 0000 19

    BIC: HELADEF1HER

    Bankinstitut: Sparkasse Hersfeld-Rotenburg

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Philippsthal (Werra) - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss 1

    36269 Philippsthal (Werra)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Torbogenhaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mühlstraße
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 340
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 300
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 335

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Freitag
    • von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Montag und Dienstag
    • von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
    • Donnerstag
    • von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06620 9210-0

    Telefax: 06620 9210-41

    E-Mail: info@philippsthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse

    Empfänger: Gemeindekasse

    IBAN: DE87 5325 0000 0046 0000 19

    BIC: HELADEF1HER

    Bankinstitut: Sparkasse Hersfeld-Rotenburg

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.

    Hinweise für Philippsthal (Werra)

    Steuer 600.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt  des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gefährliche Hunde, Hunde, Hundeführerschein, Hundeverordnung, Wesenstest, Sachkundenachweis, Kampfhunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English