Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Philippsthal (Werra)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss 1

    36269 Philippsthal (Werra)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Torbogenhaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mühlstraße
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 340
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 300
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 335

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag
    von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Montag und Dienstag
    von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
    Donnerstag
    von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06620 9210-0

    Telefax: 06620 9210-41

    E-Mail: info@philippsthal.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse

    Empfänger: Gemeindekasse

    IBAN: DE87 5325 0000 0046 0000 19

    BIC: HELADEF1HER

    Bankinstitut: Sparkasse Hersfeld-Rotenburg

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Entsorgung, Abfallpreise, Müllgebühr, Müllgebühren, HMUKLV, kommunale Abgaben, Müllpreise, Abfallgebühr, Abfall, Müll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de