Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Philippsthal (Werra)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss 1

    36269 Philippsthal (Werra)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Torbogenhaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mühlstraße
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 340
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 300
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 335

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag
    von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Montag und Dienstag
    von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
    Donnerstag
    von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06620 9210-0

    Telefax: 06620 9210-41

    E-Mail: info@philippsthal.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse

    Empfänger: Gemeindekasse

    IBAN: DE87 5325 0000 0046 0000 19

    BIC: HELADEF1HER

    Bankinstitut: Sparkasse Hersfeld-Rotenburg

    Formulare

    Antrag Sondernutzung Wertstoffcontaineraufstellung

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Philippsthal (Werra) - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss 1

    36269 Philippsthal (Werra)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Torbogenhaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mühlstraße
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 340
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 300
    • Haltestelle: Schloss
      Linien:
      • Bus: Linie 335

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Freitag
    • von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    • Montag und Dienstag
    • von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
    • Donnerstag
    • von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06620 9210-0

    Telefax: 06620 9210-41

    E-Mail: info@philippsthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse

    Empfänger: Gemeindekasse

    IBAN: DE87 5325 0000 0046 0000 19

    BIC: HELADEF1HER

    Bankinstitut: Sparkasse Hersfeld-Rotenburg

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sondernutzungserlaubnis, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzungsgenehmigung, Warenstand, Verkaufsstand, Bundesstraßen, Informationsstand, Kreisstraßen, Gerüst, Straßen, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Landesstraßen, Werbestand, Sondernutzung, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Plätze, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English