Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Werbeanlage

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Friedloser Str. 12

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsicht@hef-rof.de

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Niederaula

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlitzer Straße 3

    36272 Niederaula

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Hinweis: Das Bürgerbüro ist Dienstag und Donnerstag durchgängig geöffnet

    Kontakt

    Telefon: 06625 9203-0

    Telefax: 06625 9203-22

    E-Mail: info@niederaula.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Werbeanlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Werbeanlage

    Kosten

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg

    7 Euro je 1.000 Euro Rohbausume: Gebühr 7.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenwerbung, Werbeanlage, Werbung, Werbeplakat, Werbefläche, Außenwerbeanlagen, Anlagen der Außenwerbung, Marketing

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English