Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der StraßeOnline erledigen

    Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neuenstein - Ordnungs- und Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 5

    36286 Neuenstein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags bis Donnerstags: 07:15 Uhr - 16:30 Uhr Freitags: 07:15 Uhr - 12:15 Uhr Freitagnachmittag ist die Verwaltung von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, allerdings nicht von allen Sachbearbeitern besetzt. Um sicherzustellen, dass Sie den gewünschten Sachbearbeiter antreffen, informieren Sie sich vorab bitte telefonisch.

    Kontakt

    Telefon: 06677 9210-12

    Telefax: 06677 9210-21

    E-Mail: a.schiel@neuenstein.net

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
    • Veranstaltungsort und -datum,
    • die Dauer der Veranstaltung,
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
    • den Streckenverlauf,
    • die Startweise.

    Fristen

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Volksfest, Umzüge, Fastnacht, Veranstaltungsgenehmigung, Umzug, Genehmigung, Veranstaltung, Kerb, Fasching

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English