Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Gemeinde Neuenstein - Ordnungs- und Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags bis Donnerstags: 07:15 Uhr - 16:30 Uhr Freitags: 07:15 Uhr - 12:15 Uhr Freitagnachmittag ist die Verwaltung von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, allerdings nicht von allen Sachbearbeitern besetzt. Um sicherzustellen, dass Sie den gewünschten Sachbearbeiter antreffen, informieren Sie sich vorab bitte telefonisch.
Kontakt
Telefon: 06677 9210-12
Telefax: 06677 9210-21
E-Mail: a.schiel@neuenstein.net
Kontaktperson
Frau Diana Bertram
Herr Alexander Schiel
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
-
die Startweise.
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fasching, Kerb, Genehmigung, Volksfest, Veranstaltungsgenehmigung, Umzug, Fastnacht, Veranstaltung, Umzüge