Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Nentershausen - Steueramt - Vorzimmer Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Es sind öffentliche Parkplätze vorhanden. Von dort aus ist das Rathaus ca. 2 Min. (Fußweg) entfernt.
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Marktplatz Nentershausen
Linien:- Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsverbund Linien 260 und 315
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 13.15 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 13.15 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06627 9202-0
Telefax: 06627 9202-20
E-Mail: gemeinde@nentershausen.de
Kontaktperson
Frau Prokopowicz
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Mistbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Unratbeseitigung, Altmüll, HMUKLV, Hausratbeseitigung, Schrottbeseitigung