Spielplätze Einrichtung

    Spielplätze

    Beschreibung

    Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen Orte zum Austoben, gemeinsamen Spielen, kreativen Experimentieren oder einfach nur zum Treffen.

    Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Spielplätze tragen zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.

    Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn

    • in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger, für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist oder
    • ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.

    Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden.

    Die Gestaltung von Freiflächen, die Einrichtung und der Betrieb von Spielplätzen sind außerdem auch kommunale Aufgaben. Aus diesem Grund befinden sich auch zahlreiche Spielplatzanlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Die Kommunen erfüllen dadurch einen Teil ihres Auftrags, Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben (siehe dazu auch § 11 SGB VIII - Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit).

    Zahlreiche Kommunen stellen Informationen über Spielplätze und Treffpunkte bereits ausführlich über das Internet zur Verfügung. Spielplätze und Treffpunkte werden beschrieben, Aktionen können angekündigt und dokumentiert werden und Suchfunktionen erleichtern das Auffinden von Angeboten in Wohnortnähe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Wenn Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu Spielplätzen in Ihrer Stadt/Gemeinde haben, wenden Sie sich an das Bau- und Grünflächenamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Dort bzw. auch oft im Internetauftritt Ihrer Verwaltung erfahren Sie auch, wo Spielplätze sind.
    • Wenn Sie Verschmutzungen (z. B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z. B. durch ältere Jugendliche) melden wollen, wenden Sie sich an das Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nentershausen - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 2

    36214 Nentershausen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Es sind öffentliche Parkplätze vorhanden. Von dort aus ist das Rathaus ca. 2 Min. (Fußweg) entfernt.
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marktplatz Nentershausen
      Linien:
      • Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsverbund Linien 260 und 315

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 13.15 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 13.15 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06627 9202-0

    Telefax: 06627 9202-20

    E-Mail: gemeinde@nentershausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielgeräte, Mehrgenerationenplatz, Kinderspielplatz, Verunreinigung, Erlebnisspielräume, Abenteuerspielplatz, Vandalismus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English