Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

    Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nentershausen - Einwohnermelde- und Passamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 2

    36214 Nentershausen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Es sind öffentliche Parkplätze vorhanden. Von dort aus ist das Rathaus ca. 2 Min. (Fußweg) entfernt.
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marktplatz Nentershausen
      Linien:
      • Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsbund Linien 260 und 315

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch:
    07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
    13.15 Uhr bis 16.30 Uhr

    Donnerstag:
    07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
    13.15 Uhr bis 17.30 Uhr

    Freitag:
    07.30 Uhr bis 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06627 9202-0

    Telefax: 06627 9202-20

    E-Mail: gemeinde@nentershausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Identitätsdokument, Verloren, Neuer PA, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, Verlust, Perso, Ausweis beantragen, neuer Personalausweis, PA, verloren, Personaldokument, Ausweis ausstellen, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English