andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisOnline erledigen

    Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis

    Beschreibung

    Wenn Sie als Gewerbetreibende/r für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielstätte veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an ein bestimmtes Spiel und an einen bestimmten Veranstaltungsort gebunden. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie im Besitz einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung sind.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kirchheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 20

    36275 Kirchheim

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Montag 14:00 - 17:00 Uhr

    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06625 9200-0

    Telefax: 06625 9200-21

    E-Mail: verwaltung@gemeinde-kirchheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Es werden Gebühren in der Höhe von 30,50 Euro - 1.326,00 Euro erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielhalle, Spielautomaten, Spielverordnung, Lotterien, Gewinnmöglichkeit, Spielbank, Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English