Personalausweis Meldung

    Personalausweis Meldung

    Sie müssen Änderungen, das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde melden.

    Beschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe

    Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kirchheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 20

    36275 Kirchheim

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Montag 14:00 - 17:00 Uhr

    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06625 9200-0

    Telefax: 06625 9200-21

    E-Mail: verwaltung@gemeinde-kirchheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 20

    36275 Kirchheim

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Montag 14:00 - 17:00 Uhr

    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06625 9200-14

    Telefon: 06625 9200-24

    Telefax: 06625 920021

    E-Mail: marco.liedtke@gemeinde-kirchheim.de

    E-Mail: oliver.lutz@gemeinde-kirchheim.de

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Wird die Ausstellung eines neuen Personalausweises erforderlich, richten sich die Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV). Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist nach § 1 Abs. 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, nPA, Perso, ePA, PA, neu

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English