Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Sie können als Eigentümer einer Wohnung eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen erhalten, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 20

    36275 Kirchheim

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Montag 14:00 - 17:00 Uhr

    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06625 9200-14

    Telefon: 06625 9200-24

    Telefax: 06625 920021

    E-Mail: marco.liedtke@gemeinde-kirchheim.de

    E-Mail: oliver.lutz@gemeinde-kirchheim.de

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind ggf. Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.

    Kosten

    Gemäß der Ziffern 421- 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) in der jeweils gültigen Fassung können Gebühren anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English