Lebensmittelsicherheit

    Verbraucherinformationsgesetz

    Beschreibung

    Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 01.05.2008 in Kraft getreten und mit Wirkung vom 01.09.2012 geändert worden ist, bietet Verbrauchern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über Erzeugnisse nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und über Verbraucherprodukte  nach dem Produktsicherheitsgesetz. Das bedeutet, dass Sie auf Antrag bei der zuständigen Behörde vorhandene Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein und über Verbraucherprodukte wie Küchengeräte, Unterhaltungselektronik, Möbel, Spielzeug oder Heimwerkerbedarf erhalten können.

    Ihr Anspruch auf Erhalt von Informationen umfasst dabei Daten über:

    1. Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts;
    2. Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten für Verbraucher ausgehen;
    3. Zusammensetzung von Erzeugnissen, ihre Beschaffenheit, die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften einschließlich ihres Zusammenwirkens und ihrer Einwirkung auf den Körper, auch unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung oder vorhersehbaren Fehlanwendung,
    4. Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten;
    5. zugelassene Abweichungen von den Vorschriften des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts über die in unter 3 und 4 genannten Merkmale oder Tätigkeiten,
    6. Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren;
    7. Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Verbraucherschutz sowie Statistiken über abschließend aufgeführte festgestellte Verstöße.

    Hilfreiche Informationen für Verbraucher bietet das Verbraucherfenster Hessen.

    Zuständigkeit

    In Hessen sind die folgenden Behörden jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich auskunftspflichtig:

    • Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    • Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
    • Regierungspräsidium Kassel
    • Regierungspräsidium Darmstadt
    • Regierungspräsidium Gießen
    • Landkreise und Kreisfreie Städte

    Nähere Informationen können auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter dem Stichwort "Verbraucherpolitik in Hessen" abgerufen werden.

    Informationen zu Verbraucherprodukten erhalten Sie auf den Internetseiten des Hessisches Ministerium für Soziales und Integration unter der Rubrik  Produktsicherheit.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Wever-Str. 1

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06621 87-2302

    E-Mail: veterinaer@hef-rof.de

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Lebensmittelüberwachung & Fleischhygiene

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Wever-Straße 1

    Postfach

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06621 87-2302

    E-Mail: veterinaer@hef-rof.de

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel

    Aktuelles

    Aufbau und Struktur - 

    Beschreibung

    Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.

    An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.

    Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
    Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.

    Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.

    Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)

    Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung

    In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.

    Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über Rampe

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Hohenroda

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 45

    36284 Hohenroda

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06676 9200-0

    Telefax: 06676 9200-40

    E-Mail: gemeinde@hohenroda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 23 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    Telefax: 0561 106-1638

    E-Mail: veterinaer@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Der Zugang zu Informationen über Abweichungen von rechtlichen Anforderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG ist kostenfrei. Bei sonstigen Informationen werden ab einem Verwaltungsaufwand von 250,00 Euro Gebühren bis max. 600,00 Euro erhoben.

    Sofern der Antrag nicht kostenfrei bearbeitet wird, ist der Antragsteller über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab zu informieren und auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag zurücknehmen oder einschränken zu können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Aktuelle Warnungen und Informationen finden Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) "www.lebensmittelwarnung.de".
    • Eine Liste (wöchentlich) der in Deutschland gefundenen gefährlichen Verbraucherprodukte finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
    • Ebenso können Sie nach Produkten suchen, die von Behörden beanstandet wurden. Diese finden Sie auf der Homepage des ICSMS (internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products) bei Verbraucher > Produktsuche .
    • Informationen über Grenzwert-, Höchstgehalts- oder Höchstmengenüberschreitungen und Informationen über bestimmte Verstöße gegen Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs, die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, finden Sie im VerbraucherFenster Hessen unter Verbraucherinformation Hessen nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.11.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lebensmittel, Wein, Verbraucher, Verbraucherwarnung, Verbraucherschutz, Endverbraucher, Futtermittel, Information, Verbraucherinformationsgesetz, Risiko, Verbraucherinformation, Kosmetika, Gesundheitsrisiko, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelwarnung, Transparenz, Konsument, Kosmetik, Verbraucherrecht, Grenzwerte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English