Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenroda
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06676 9200-0
Telefax: 06676 9200-40
E-Mail: gemeinde@hohenroda.de
Internet
Gemeinde Hohenroda - Standesamt, Friedhofsverwaltung, Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06676 9200-14
E-Mail: standesamt@hohenroda.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung