Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten? Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

    Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Hessen. Den Umfang der Hilfeleistungen können Sie auf der Internetseite des "FamilienAtlas" nachlesen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenroda

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 45

    36284 Hohenroda

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06676 9200-0

    Telefax: 06676 9200-40

    E-Mail: gemeinde@hohenroda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schwangerschaftsabbruch, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, Gesundheitsamt, Vorsorgeuntersuchungen, Adoption, Schwangerschaftsunterbrechung, Abtreibung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Mutter-Kind, Mutter-Kind-Stiftung, Erstausstattung, Unterstützung, Entbindungskosten, Schwangerschaftsberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English