Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege

    Unterhaltsheranziehung

    Beschreibung

    Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

    Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Zuständigkeit

    Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

    Ansprechpartner

    Stadt Heringen (Werra) - Standesamt und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Goethestraße 17

    36266 Heringen (Werra)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Am Rathaus
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags 09.00 bis 12.00 Uhr
    dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
    mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
    donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr
    freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06624 933-120

    Telefax: 06624 933-100

    E-Mail: sabrina.anders@heringen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verwandte, Angehörige, Unterhaltspflicht, Sozialamt, Unterhaltsheranziehung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English