personenbezogene Daten Berichtigung

    Personenbezogene Daten - Berichtigung unrichtiger Daten

    Beschreibung

    Haben öffentliche Stellen des Bundes, des Landes Hessen, der Gemeinden und Landkreise Ihre personenbezogenen Daten falsch gespeichert, können Sie verlangen, dass die Daten berichtigt werden. Sind personenbezogene Daten in Akten unrichtig, können Sie verlangen, dass die öffentliche Stelle dies in der Akte vermerkt.

    Sonstiges

    Unter den in § 35 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes genannten Voraussetzungen haben Sie einen Berichtigungsanspruch auch gegenüber nicht öffentlichen Stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Stelle, die Ihre fehlerhaften personenbezogenen Daten speichert.

    Ansprechpartner

    Stadt Heringen (Werra) - FB 2 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Goethestraße 17

    36266 Heringen (Werra)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Am Rathaus
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags 09.00 bis 12.00 Uhr
    dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
    mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
    donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr
    freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06624 933-114

    Telefax: 06624 933-100

    E-Mail: Kai.Adam@heringen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Stichwörter

    Bürgerdienste, Einwohnermeldeamt, Kindergarten, Sozialamt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Berichtigung falscher personenbezogener Daten ist von der entsprechenden öffentlichen Stelle vorzunehmen. Ihrem Antrag kommt daher lediglich Anstoßfunktion zu. Sie können den Antrag daher formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch stellen. Über ihn entscheidet die entsprechende Stelle nach Prüfung. Sie können sich stattdessen oder zusätzlich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

    Von der Berichtigung Ihrer Daten sind die Empfänger übermittelter Daten zu unterrichten. Die Unterrichtung kann unterbleiben, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und keine Anhaltspunkte bestehen, dass dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden können.

    Kosten

    Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit am 01.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

    Berichtigung von Daten, Datenschutz, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, Widerspruchsrecht gegen die Erhebung, Datenspeicherung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de