Flurbereinigung - Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan Genehmigung

    Flurneuordnung

    Beschreibung

    Die Flurneuordnung ist in Hessen ein wichtiges Instrumentarium zur integrierten ländlichen Entwicklung durch Maßnahmen

    • zur Verbesserung der Agrarstruktur,
    • zur Dorferneuerung,
    • zur naturnahen Entwicklung von Gewässern,
    • zur Wasserrückhaltung,
    • zum Schutz des Bodens und zur Verbesserung des Kleinklimas,
    • zum Schutz der Natur,
    • zur Landschaftspflege,
    • zur Verbesserung von Freizeit- und Erholungsfunktionen,
    • zur Verbesserung der (Verkehrs-) Infrastruktur sowie
    • zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaften.

    Die Flurneuordnung umfasst als Sammelbegriff

    • die fünf Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz (Integralflurbereinigung, Unternehmensflurbereinigung, vereinfachtes Landentwicklungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegung sowie freiwilliger Landtausch),
    • die dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
    • das Landmanagement und
    • das SILEK.

    Flurbereinigung

    Die Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz dient dem Ziel, eine raumordnerisch gewollte, regionaltypische, ökonomisch sinnvolle und umweltverträgliche Nutzung des Grund und Bodens (Landnutzung) auf der Grundlage konzeptioneller Vorgaben in sozialverträglicher Weise zu ermöglichen und nachhaltig zu sichern.

    Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

    Zur Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum können Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden.

    Landmanagement

    Mit Landmanagement wird außerhalb normierter Verfahren durch Moderation, Steuerung und Begleitung von Prozessen die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unterstützt.

    SILEK

    SILEK ist ein auf einen räumlichen und thematischen Schwerpunkt beschränktes Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept, dessen Erarbeitung im Vorfeld von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden kann. Unter intensiver Mitwirkung der Bevölkerung werden für einen bestimmten Raum in einem gemeinsamen Prozess Chancen für den Raum analysiert, Entwicklungsziele identifiziert und Projekte initiiert, die die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit des Raumes stärken sollen.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen  sowie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

    • Flurneuordnung
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
    • Förderung
      (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
    • Bodenmanagement
      (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Motzfelder Straße 12

    36289 Friedewald

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do., Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr Mi.: 15:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06674 9210-0

    Telefax: 06674 9210-50

    E-Mail: info@friedewald-hessen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 6

    34576 Homberg (Efze)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr

    Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Erweiterte Erreichbarkeit:

    c/o Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
    Friedloser Straße 12
    36251 Bad Hersfeld
    Telefon +49 (611) 535 – 2000
    Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 611 535-2000

    Telefax: +49 611 535-2101

    E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) -Außenstelle Eschwege-

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldbachstraße 12a

    37269 Eschwege

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr

    Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 611 535-2000

    Telefax: +49 611 535-2511

    E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Forstwirtschaftlicher Grundbesitz, Bodenordnung, Landwirtschaftlicher Grundbesitz, Geodaten, Flurneuordnung, Geoinformationen, Flurbereinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English