Wohnung Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Hinweise für Breitenbach a. Herzberg: Abmeldung Gemeinde Breitenbach a. Herzberg
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Breitenbach am Herzberg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Allgemeiner Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Kirche, B62
Linien:- Bus: Linie NVV Alsfeld - Linie 395
- Bus: Linie RKH Bad Hersfeld - Linie 390
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: Keine Öffnungszeiten
- Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
- Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06675 91800-40
Telefax: 06675 552
E-Mail: info@breitenbach-am-herzberg.de
Kontaktperson
Herr Jaritz (Bürgermeister)
Telefon Festnetz: 06675 9187-31
Herr Noll
Telefon Festnetz: 06675 91800-36
Frau Asbahr
Telefon Festnetz: 06675 91800-33
Frau Gerst
Telefon Festnetz: 06675 91800-32
Frau Wolf
Telefon Festnetz: 06675 91800-40
Herr Stein
Telefon Festnetz: 06675 9187-25
Internet
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Kirche
Linien:- Bus: Linie 391
- Haltestelle: Abzw. Grebenau
Linien:- Bus: Linie X33 Aus Alsfeld kommend
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: Keine Öffnungszeiten
- Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
- Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06675 9180040
E-Mail: ina.wolf@breitenbach-am-herzberg.de
E-Mail: info@breitenbach-am-herzberg.de
Kontaktperson
Frau Wolf
Internet
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Breitenbach a. Herzberg: Abmeldung Gemeinde Breitenbach a. Herzberg
Gebühr 1.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsabmeldung