Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Anzeige der Durchführung eines Brauchtumsfeuers
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Veranstaltungscheckliste / Anmeldung einer Veranstaltung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Kreisstadt Bad Hersfeld - Bereich 27 Brandschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
Mittwoch 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 15:00-17:30 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +496621 6405 112
E-Mail: info@feuerwehr-bad-hersfeld.de
Kreisstadt Bad Hersfeld - Bereich 60 Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
Mittwoch 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 15:00-17:30 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +496621 201 780
E-Mail: bauverwaltung@bad-hersfeld.de
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
- die Startweise.
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fasching, Kerb, Genehmigung, Volksfest, Veranstaltungsgenehmigung, Umzug, Fastnacht, Veranstaltung, Umzüge